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Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 der ab 25.05.2018 geltenden DSGVO erhalten Sie hier:

für Justizverwaltungssachen

für Rechtssachen

Nach § 8 a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, sogenannte behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Gemäß § 8 a Abs. 1 S. 2 und 3 NDSG können auch sog. externe DSB, die nicht der datenverarbeitenden Stelle angehören, mit dieser Aufgabe betraut werden.

Der Datenschutzbeauftragte des Amtsgerichts Otterndorf ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:

agott-datenschutzbeauftragte(at)justiz.niedersachsen.de

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