Zwangsversteigerungen
Wichtiger Hinweis! In Zwangsversteigerungssachen kann eine eventuell zu erbringende Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswertes) nicht in bar erbracht werden. Als Verwendungszweck geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte an: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungsanzeigen für sogenannte "Echtzeit-Überweisungen" frühestens am übernächsten Werktag um 09:30 Uhr beim Amtsgericht eingehen. |
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Zwangsversteigerungen finden statt im Nebengebäude des Amtsgerichts Otterndorf,
Am Großen Specken 7, Zimmer 23.
Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage kurz vor dem Termin unter:
04751 902-360
Die Gutachten können eingesehen werden:
in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr
im Amtsgericht Otterndorf, Nebengebäude,
Am Großen Specken 7, Zimmer 18
oder schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer erfordert werden.
Pro Seite entsteht eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro.
Ein Gutachten umfasst ca. 20 bis 30 Seiten.
Informationen zum Grundstücksmarkt: