Kontakt

per Post: Postfach 11 62, 21758 Otterndorf


per E-Mail: agott-poststelle@justiz.niedersachsen.de (nicht für Rechtssachen!)


Bitte beachten Sie, dass Anfragen und übersandte Dokumente in Rechtssachen über diese E-Mail-Anschrift nicht wirksam übermittelt werden können. Diese sind daher zwingend schriftlich auf dem Postwege oder über zugelassene elektronische Versandarten einzureichen.


Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Otterndorf ist wie folgt zu erreichen:

govello-1268818925327-000211028

„Der von der Niedersächsischen Justiz genutzte De-Mail-Diensteanbieter 1&1 stellt seinen Dienst zum 30.11.2024 ein. Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.

Eine elektronische Erreichbarkeit unseres Gerichts ist weiterhin über alternative sicheren Übermittlungswege wie z.B. das eBO oder das Mein Justizpostfach (MJP) gegeben.“


Besonderes EGVP-Postfach des Grundbuchamtes

Die Anträge in Grundbuchsachen können ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes gerichtet werden.

Die Safe-ID lautet: DE.Justiz.cea689e4-6fde-4a99-bcb5-653ec25efc35.b50c

Anträge, die an das allgemeine EGVP-Postfach des Amtsgerichts übermittelt werden, sind dem Grundbuchamt nicht zugegangen.

Technische Voraussetzungen

Die gemäß § 3 eGruVO zu beachtenden technischen Voraussetzungen sind auf der Homepage des Landesjustizportals Niedersachsen unter der Rubrik elektronischer Rechtsverkehr bekannt gemacht.


Wichtiger Hinweis:

Der elektronische Schriftverkehr ist bislang nicht in allen Angelegenheiten zugelassen.

Weitere Informationen erhalten Sie über Elektronischer Rechtsverkehr | Nds. Landesjustizportal.


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